Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Miete & Kosten:
Die Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, jede angefangene Stunde wird voll berechnet.(Siehe Preisliste)
Der Mietvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung festgehalten.
Der Mieter bekommt die Auftragsbestätigung, die eine Anzahlungsforderung in Höhe von 50% der Mietsumme enthält. Nach Zahlungseingang kann das Studio und das Zubehör ( Blitze, Softboxen, Stative) genutzt werden.
Der Mieter kann innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.
Bei 5 Tagen vor Mietbeginn fallen 100% der Miete an.
Nutzung, Haftung & Eigentum:
Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Studio und Equipment pfleglich zu behandeln und keiner unnötigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemietete Räumlichkeit und Gegenstände dürfen nur Zweck gemäß verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet, die von Ihm entstandenen Schäden sofort bei dem Vermieter zu melden, damit Maßnahmen zur wieder Instandsetzung ergriffen werden können.
Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung bei Übernahme der vermieteten Räume und Gegenstände. Er übernimmt die Haftung für das Inventar und Einrichtung des Studios vom Beginn bis zum Ende der Mietzeit. Er haftet in vollem Umfang für die entstandene Schäden (Schaden an Geräten durch unsachgemässes Handling, schaden durch dritte wie auch Diebstahl ) sollten durch die verursachten Schäden ein Nutzungsausfall entstehen, werden diese dem Mieter berechnet.
Beschädigtes Inventar wie(Blitze, Softboxen, Stative, Kamera oder Einrichtungsgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Das Studio darf vom Mieter nicht umgebaut oder räumlich verändert werden.
Kommt es zu Personenschäden in der angemieteten Zeit, schließt der Vermieter die Haftung aus.
Der Vermieter übergibt das Studio dem Mieter in einem ordentlichen und voll funktionstüchtigen Zustand. Der Vermieter zeigt dem Mieter vor Mietbeginn alle nutzbaren Gegenstände und prüfen sie gemeinsam auf die Funktionstüchtigkeit.
Das vermietete Fotostudio inklusive Inhalt ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumlichkeiten zu jedem Zeitpunkt selbst oder durch von ihm beauftragte Personen zu betreten.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen sind nach deutschem Recht gültig.
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Saarbrücken. Sollten bei den genannten Punkten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.